Als Patentanwalt berate und unterstütze ich Sie sehr gerne:
bei der Recherche in der Patentliteratur zur Abklärung der Neuheit einer Erfindung oder zur Ermittlung von Schutzrechten Dritter;
bei Erteilungsverfahren für Schutzrechte oder beim Vorgehen hinsichtlich Schutzrechten Dritter;
beim Vorgehen im Falle einer vermeintlichen Verletzung eines Schutzrechts aus der Perspektive des Inhabers oder aus der Perspektive des vermeintlichen Verletzers.
Ich verfüge über technische Erfahrungen in Gebieten der Elektrotechnik und Informationstechnik, besonders in Gebieten der analogen oder digitalen Signalverarbeitung, der Medizinaltechnik, der Internettechnologie, der Softwaretechnik, der Simulationstechnik oder der Steuerungstechnik.
Geheimhaltung
Bitte beachten Sie, dass vor dem Anmeldedatum die Geheimhaltung der Erfindung gewährleistet sein muss (d.h. keine Spezifikationen gegenüber Lieferanten ohne Geheimhaltungsverpflichtung, keine Werbung, kein Verkauf, etc.), da sonst nur bei besonderen Umständen das Schutzrecht rechtsbeständig sein kann. Alle Angaben werden von mir selbstverständlich vertraulich behandelt.
Schutzrechtsanmeldung, Geheimhaltung oder Veröffentlichung einer Erfindung
Vor dem Entscheid eine Anmeldung zu hinterlegen (welche normalerweise nach 18 Monaten veröffentlicht wird) sollte sorgfältig überprüft werden, ob eine Geheimhaltung vorzuziehen ist oder ob eine Veröffentlichung möglicherweise sinnvoller ist. Eine Geheimhaltung kann in Betracht gezogen werden z.B. für Erfindungen die am vermarkteten Produkt gar nicht abgelesen werden können (wobei berücksichtigt werden muss, dass ein Dritter ein betreffendes Schutzrecht erlangen und damit die eigene gewerbliche Aktivität stören kann). Eine Veröffentlichung kann z.B. für Erfindungen sinnvoll sein, die gegenüber dem bekannten Stand der Technik nicht patentfähig sein dürften, wobei es aber einem Dritten zusätzlich erschwert werden soll, ein betreffendes Schutzrecht zu erlangen.
Oft erfolgt der Entscheid über eine Geheimhaltung oder Veröffentlichung ohne Patentanwalt. Bitte kontaktieren Sie mich, falls Sie Beratung oder Unterstützung benötigen.
Logo
Das hier gewählte Logo symbolisiert vereinfacht das Beleuchten in einem gelben Bereich des Spannungsfelds von blauen noch geheimen Erfindungen (z.B. ein effizientes Herstellungsverfahren für eine langlebige Lampe), von roten geschützten Erfindungen (für langlebige Lampen dürften gerade einige Schutzrechte existieren) und von grünen Erfindungen die dem freien Stand der Technik angehören (z.B. die Glühbirne von Edison oder andere bekannte langlebige Lampen).